Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Provisionsanspruch
Die Firma Kurtenbach Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z.B. Kauf-, Miet- und Pachtverträge) über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn- und Geschäftsgebäude, Objektgesellschaften, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen etc.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss ein Vertrag bezüglich des von der Firma Kurtenbach Immobilien benannten Objekts (Hauptvertrag) zustande kommt.
Die Provision beträgt, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde:
· Beim Zustandekommen von Kaufverträgen 4,76 % des notariell beurkundeten Kaufpreises (inkl. der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer). Die Provision ist, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, vom Käufer zu zahlen.
· Bei der Vermittlung von Objektgesellschaften 4,76 % des notariell beurkundeten Kaufpreises (inkl. der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer). Die Provision ist, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, vom Erwerber zu zahlen.
· Beim Zustandekommen von Mietverträgen über Wohnräume 2,38 Monatsmieten (inkl. der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer). Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung.
· Beim Zustandekommen von Miet-/Pachtverträgen über gewerbliche Räume 2,38 Monatspachten (inkl. der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Die Provision ist sofort nach Abschluss Hauptvertrages zur Zahlung fällig.
Die Provisionspflicht des Kunden besteht auch bei Ersatzgeschäften. Ein solche liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von der Firma Kurtenbach Immobilien entfalteten Tätigkeit von seinem Potentiellen und von der Firma Kurtenbach Immobilien nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andre Gelegenheit zum Hauptvertragsschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das
nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 2 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Kurtenbach Immobilien die in Erfüllung des Auftrages entstandenen Aufwendungen ( z. B. Insertionen, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn der Abschluss eines Hauptvertrages nicht zustande kommt.
§ 3 Doppeltätigkeit
Die Firma Kurtenbach Immobilien darf auch für den jeweils anderen Partner des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig werden.
§ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Firma Kurtenbach Immobilien sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Kurtenbach Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zu entrichten.
§ 5 Eigentümerangaben
Die Firma Kurtenbach Immobilien weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Anbieter des Objekts bzw. vom einem von diesem beauftragten Dritten stammen und von der Firma Kurtenbach Immobilien nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Firma Kurtenbach Immobilien, die diese Informationen nur weiter gibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 6 Informationspflichten des Kunden
Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies der Firma Kurtenbach Immobilien spätestens 7 Tage nach Erhalt schriftlich unter Angabe der Quelle mitzuteilen.
Möchte der Kunde eine vermittelte oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet, dies der Firma Kurtenbach Immobilien unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde ist weiter verpflichtet, die Firma Kurtenbach Immobilien innerhalb von 7 Tagen über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und dieser eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und als Gerichtsstand der Geschäftssitz der Firma Kurtenbach Immobilien vereinbart.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Bestimmung ein Teil unwirksam sein oder werden sollte, ein anderer aber nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Gewollten möglichst nahe kommt.
​
Kurtenbach Immobilien Am Dorfplatz 3
72202 Nagold
Telefon +49-7459/9339725 info@kurtenbach.immobilien www.kurtenbach.immobilien
Commerzbank Böblingen USt.IdNr. DE259552574 BIC: DRESDEFF601
IBAN: DE38 6038 0002 0606 8789 00